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Frühere Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.
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Sylke Kirstein, Sven Richter, Birgit Böhme-Naumann, Yvonne Hanko (v. l.)

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Die Senftenberger ziehen um
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Voraussichtlich noch vor Jahresende wird die Senftenberger Zimmermann-Filiale eine andere Adresse haben. Das neue Domizil liegt zwar nur etwa 300 Meter vom bisherigen entfernt, jedoch in der deutlich frequentierteren Bahnhofstraße.
Darüber hinaus befindet sich der Standort noch näher am Klinikum und am Bahnhof. Auf wesentlich günstigere Parkmöglichkeiten als an der Roßkaupe verweist Orthopädiemechanikermeister Sven Richter: „Sechs Kurzzeitparkplätze sind unmittelbar vor der Eingangstür verfügbar weitere Parkflächen befinden sich hinter dem Gebäude“.
Sven Richter freut sich außerdem darüber, dass mit dem Umzug und der Modernisierung auch ein Leistungszuwachs am Standort Senftenberg verbunden sein wird. „Wir waren bisher in dieser Region nicht mit Care- und Stoma-Leistungen präsent. Das wird sich nun ändern.“ Die dafür verantwortlichen neuen Frauen vom Care-Team heißen Yvonne Hanko und Birgit Böhme-Naumann. Frau Hanko ist examinierte Krankenschwester und Wundexpertin. Frau Böhme-Naumann hat ebenfalls eine medizinische Ausbildung, arbeitet jetzt jedoch im kaufmännischen Bereich des Teams. Schon länger vor Ort ist die vierte Mitarbeiterin, Kinderkrankenschwester Sylke Kirstein.
Momentan sind die Einrichtungsarbeiten in den neuen Räumen noch in vollem Gange. Bereits erkennbar ist, dass sie den Zimmermann-Kunden eine wesentlich individuellere Atmosphäre bieten werden.
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Die Zwillinge Erik und Rike lassen ihre Mutter Kathrin seit 2 Jahren nur verkürzt arbeiten.

Eine neue, schicke Kopfbedeckung wurde auch für Clara Henseling aus Doberlug-Kirchhain angefertigt.
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Kathrin Prescher und die Kinder
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Kathrin Prescher konstruiert, werkelt und verschönert. Das macht sie beruflich und sie macht es gern. Und sie hilft Menschen damit, vor allem Kindern.
Die handwerklich versierte Bandagistin arbeitet bereits seit der Firmengründung im Hause Zimmermann. Tagtäglich ist sie am Schleifen, Nähen, Kleben oder Zuschneiden, um beispielsweise Stützkorsetts, Afferenzmieder und Softorthesen anzufertigen, anzupassen oder zu reparieren. Oft muss sie auch Prothesen und Orthesen auspolstern oder „aufhübschen“, wie Kathrin Prescher es nennt.
Zu ihren Spezialgebieten gehören Kopfschutzhelme für Kinder oder Erwachsene, denen ein Teil der Schädeldecke entfernt wurde. Die Helme werden im Ortho-Team gebaut und von Frau Prescher mittels Stoffapplikationen in attraktive, alltagstaugliche Kleidungsstücke verwandelt. Wenn es irgendwie geht, berücksichtigt sie dabei gern die Wünsche der Kinder und ihrer Eltern.
Ein weiteres Kleidungsstück, dem sich Kathrin Prescher seit etwa fünf Jahren besonders intensiv widmet, ist die Therapie-Schwimmhose. Die Neopren-Hosen ermöglichen blasen- bzw. darminkontinenten Kindern die uneingeschränkte Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen im Wasser. Aber nur, wenn sie den Heranwachsenden perfekt passen und außerdem problemlos an- und auszuziehen sind - was bei industriell gefertigten Hosen oft nicht der Fall ist. Kathrin Prescher setzt dann, je nach Handicap des Kindes, zum Beispiel an den richtigen Stellen weitere Reißverschlüsse ein.
„Das Handwerkliche und das Kreative für mich ist das genau die richtige Arbeit“, sagt sie. Früher hat sie diese Vorlieben auch nach Feierabend ausgelebt und Gartenmauern gebaut, Suralin-Schmuck gestaltet, Möbel restauriert und Faschingskostüme geschneidert. Heute fehlt der vierzigjährigen Cottbuserin dafür die Zeit, denn sie ist seit zwei Jahren stolze Mutter der Zwillinge Rike und Erik. Was für ihre Arbeit mit den kleinen Patienten bei Zimmermann auf jeden Fall von Vorteil ist.
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Zimmermann-Mitarbeiter Peter Kaiser im Beratungsgespräch mit einer Patientin über optimale Versorgungsvarianten
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Ihr Weg zu einer angemessenen
Hilfsmittel-Versorgung
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Die Grundlage für eine Versorgung ist immer ein Rezept. Der erste Weg führt also zum Arzt! Dieser entscheidet aufgrund der Indikation über die Therapie und verordnet in diesem Rahmen bei Bedarf auch Hilfsmittel. Natürlich beraten auch wir Sie gern im Vorfeld über eine optimale Versorgung. Dennoch ist eine (fach-)ärztliche Verordnung stets unumgänglich. Hilfsmittelversorgungen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Daher ist ein Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einzureichen. Sie muss prüfen, ob das verordnete Hilfsmittel für Ihre Therapie oder zum Ausgleich Ihrer Behinderung medizinisch notwendig ist.
Sie haben Anspruch auf eine qualitativ angemessene und zeitgemäße Versorgung nach dem neusten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Gleichzeitig wird der Sacharbeiter der Krankenkasse nach gleichwertigen, aber kostengünstigeren Alternativen Ausschau halten. Hier sollten Sie jedoch beachten, dass die Wirtschaftlichkeit nicht mit “billig” gleichzusetzen ist. Die Versorgungsqualität muss immer im Vordergrund stehen. Darauf sollten Sie bestehen!
Der Sachbearbeiter der Krankenkasse kann den Kostenvoranschlag zur Überprüfung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) schicken. Der MDK beschäftigt Ärzte, die prüfen, ob das beantragte Hilfsmittel auch wirklich medizinisch erforderlich ist oder ob kostengünstigere Versorgungsalternativen zur Verfügung stehen.
Im Falle einer Zustimmung der Krankenkasse schickt diese den Bewilligungsbescheid an uns. Dann können wir die Versorgung durchführen. Wenn die Krankenkasse Ihre Versorgung für nicht notwendig oder für zu teuer hält, werden Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten. Gegen diesen können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen.
Das ist kostenlos und kann später gegebenenfalls auch wieder zurückgenommen werden. (Quelle: Mein Recht als Patient, Sanitätshaus Aktuell)
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Hilfsmittel
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Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB V § 33) sind Hilfsmittel „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen“. Die Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Mitgliedern nach ärztlicher Verordnung entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Sie darf aber auch eine Zuzahlung (Selbstbeteiligung) in Höhe von 10 % des Abgabepreises verlangen. Allerdings nur von Erwachsenen und nur bis zu 10 Euro.
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Heilmittel
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Die gesetzlichen Richtlinien definieren Heilmittel als ärztlich verschriebene medizinische Dienstleistungen, die ausschließlich von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe persönlich zu erbringen sind. Dazu zählen Physio- und Ergotherapeuten, Masseure, Podologen, Logopäden und Sprachheilpädagogen. Versicherte der Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln, ohne dass (im Gegensatz zu Hilfsmitteln) vorher eine Prüfung und Genehmigung erfolgt.
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Arzneimittel
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Arzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sind. Sie können u. a. auch verwendet bzw. verabreicht werden, um physiologische Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen. Bis ins 19. Jahrhundert hinein wurden die Begriffe Arzneimittel/Medikament und Heilmittel (siehe oben) als Synonyme verwendet. In der Umgangssprache ist das auch heute noch so, im deutschen Sozialrecht dagegen nicht.
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Mitspracherecht bei Wahl der
Reha-Klinik
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Wer mit der Auswahl der Reha-Klinik durch seine Kasse nicht einverstanden ist, kann Einspruch einlegen. Ein Widerspruchsrecht hat man als Betroffener beispielsweise, wenn die eigene Lebenssituation, das Alter, Geschlecht oder weltanschauliche Überzeugungen nicht zu der Einrichtung passen, die von der Kasse ausgesucht worden ist. Die Versicherung muss dann begründen, warum ihr Vorschlag im Vergleich zu dem des Patienten trotzdem der bessere ist. Man sollte allerdings auf keinen Fall vergessen, sich vorher zu erkundigen, ob die eigene Wunsch-Klinik überhaupt noch Plätze frei hat.
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Expertenmeinung zu Inkontinenz
macht Hoffnung
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Harninkontinenz kann in bis zu 80 %
aller Fälle gelindert oder sogar geheilt werden. Diese Auffassung vertritt die in Hamburg ansässige Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Die Experten verweisen auf die besondere Notwendigkeit einer genauen ärztlichen Diagnose, bei der u. a. festgestellt wird, ob es sich um Belastungs- oder Dranginkontinenz handelt. Behandlungserfolge lassen sich dann oft schon mit einfachen Beckenbodentrainings, Elektrostimulationsverfahren oder Medikamenten erreichen.
Unter Inkontinenz leiden in Deutschland rund sechs Millionen Menschen, darunter doppelt so viele Frauen wie Männer.
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Kostenloser Ratgeber für
Fußballfans mit Handicap
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Seit Oktober gibt es einen praktischen Bundesliga-Reiseführer für behinderte Fußballfans, der ihnen Stadienbesuche und die Fahrt dahin erleichtern soll. Auf 234 Seiten sind Tipps und Informationen zu sämtlichen Spielorten der 1. und 2. Bundesliga übersichtlich zusammengestellt worden.
Darüber hinaus findet man in diesem Nachschlagewerk viele Hinweise zur Anreise mit der Bahn oder dem Auto, zu behindertengerechten Übernachtungsmöglichkeiten, zum Ticketerwerb, zur Orientierung in den Arenen, zur Ausstattung der Plätze sowie zur Platzierung von Begleitpersonen.
Das empfehlenswerte Kompendium wurde herausgegeben von der Bundesliga-Stiftung im Zusammenwirken mit der Bahn, der Behindertenfanarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten der 36 deutschen Proficlubs. Dort kann das kostenlose Buch auch bestellt werden. Außerdem ist es im Internet unter reiseführer@bundesliga-stiftung.de erhältlich.
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