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Frühere Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.
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Es geht um Lebensqualität ...
Ortho-Team-Leiter Norbert Wiesner im Gespräch über sein Fachgebiet
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Herr Wiesner, „Ortho-Team“ ist die Abkürzung für Orthopädietechnik-Team. Heißt das, dass es bei Ihnen vor allem um technische Aufgaben geht, die von Technikern gelöst werden?
Nein, absolut nicht. Es geht um Heilungsprozesse, Schmerzfreiheit und Tragekomfort, also letztendlich um Lebensqualität. Im Zentrum unserer Bemühungen steht immer der Patient. Wer zu uns kommt, hat meiner Meinung nach Anspruch auf eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung seines jeweiligen Problems.
Wovon hängt es ab, ob eine solche Lösung gefunden werden kann?
Nehmen Sie die Prothetik: Ob ein Amputierter seinen Alltag möglichst schnell wieder meistern kann, hängt von den Stumpfverhältnissen, aber auch von seinen Lebensumständen und Ansprüchen ab. Dafür ist ein intensiver Austausch mit dem Patienten selbst, aber auch mit seinem Arzt, seinem Physiotherapeuten und den Herstellern des Hilfsmittels erforderlich.
Welche Rolle spielen Innovationen in einem traditionell-handwerklichen Arbeitsgebiet wie der Orthopädietechnik?
In unserem Metier gibt es ständig neue technisch-technologische Entwicklungen. Man denke nur an Bionik, die fortschreitende Miniaturisierung, High-Tech-Materialien oder den Einsatz komplexer elektronischer Steuerungen. Deshalb haben wir gar keine andere Wahl, als uns permanent weiterzubilden und kontinuierlich
dazuzulernen. Schließlich ist es unser wichtigstes Anliegen, immer alle verfügbaren Möglichkeiten zu nutzen, um die Handicaps der Menschen, die zu uns kommen, weitestgehend auszugleichen.
Wie wichtig ist Ihnen das Aussehen der Hilfsmittel, die Sie anfertigen oder anpassen?
Uns geht es nicht nur um die Wiederherstellung verlorengegangener Körperfunktionen, sondern auch um ein ansprechendes, attraktives Erscheinungsbild der Hilfsmittel. Von unauffällig über kinderfreundlich-bunt bis extravagant ist bei uns alles möglich. Besonders bei Heranwachsenden kommt eine eigene Note gut an. Das hilft auch den Eltern beim täglichen Anlegen des Hilfsmittels.
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(Foto: fotolia)
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Gesund reisen, Geld sparen
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Will man im Urlaub vorbeugend etwas für seine Gesundheit oder Fitness tun, kann man unter Umständen seine Krankenkasse sogar um einen Zuschuss dafür bitten. Dieser beträgt bei einer so genannten Präventionsreise maximal 150,- Euro. Pro-gramme und Kurse, die bezuschusst werden, müssen allerdings von qualifizierten Trainern geleitet oder durchgeführt werden. Möglich sind zum Beispiel Ernährungskur-se, Nordic Walking, Massagen, Aqua-Gym-nastik oder Schlammbehandlungen. Vor der Buchung sollte man sich im Hotel nach entsprechenden Angeboten erkundigen, dann fragt man bei der Krankenkasse nach Zuschussmöglichkeiten. Die gesetzlichen Kassen erstatten derzeit pro Person und Jahr bis zu 80 % der medizinischen Kosten. Für Anreise, Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte selbst aufkommen
daran beteiligt sich die Krankenkasse nicht. Weitere Informationen und Offerten hält die Website www.praeventions-reisen.de für Interessenten bereit.
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Während die alten Ägypter durchaus schon funktionierende Prothesen gebaut haben, blieben funktionsfähige Flügel auch für sie nur ein Wunschtraum.
(Foto: fotolia)
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Altägyptische Prothesen bestehen Funktionstest mit Bravour
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Schon im alten Ägypten sind amputierte Gliedmaßen durch funktionsfähige Prothesen ersetzt worden. Das haben unlängst Wissenschaftler der Universität Manchester nachgewiesen, indem sie 2500 Jahre alte Museumsstücke nachbauten und sie an Freiwilligen testeten. Die Versuchspersonen bezeichneten eine dieser Prothesen aus Holz, Pappmaché und Gips für den großen Zeh sogar als „besonders bequem“. Die Ägypter kannten sich offenbar sehr gut mit den Funktionen und der Anatomie des menschlichen Fußes aus.
Die Erkenntnisse sind spektakulär, denn bisher galten die Römer als die Erfinder funktionierender Prothesen. Die ägyptischen wurden lediglich für Grabbeigaben gehalten, die unter anderem ästhetischen Zwecken dienten.
Die Originale der nachgebauten Geh-Hilfen stammen aus Theben in der Nähe von Luxor. Sie sind im Londoner British Museum und im Ägyptischen Museum in Kairo ausgestellt.
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Von Anfang an und überall gemeinsam
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Im März 2009 hat Deutschland die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Darin steht sinngemäß, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf echte, umfassende und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft haben.
Wie dieses Ziel erreicht werden kann, beschreibt ein Aktionsplan, der im Sommer von der Bundesregierung beschlossen wurde und einen Zeithorizont von zehn Jahren umfasst. Mit mehr als 200 kleinen und großen Maßnahmen in vielen Lebensbereichen stellt er einen wichtigen Schritt zur nationalen Umsetzung der UN-Konvention dar. Das zentrale Thema heißt „Inklusion“ im Sinne von Einbeziehung und Dazugehörigkeit. Menschen mit Behinderungen sollen künftig überall und ganz selbstverständlich mittendrin sein im Kindergarten, in der Schule und Hochschule, am Arbeitsplatz, im Theater und in der Gaststätte. Das fördert die Sozialkompetenz und gegenseitige Toleranz. Im Hinblick auf gemeinsames Lernen müssen wir nach Ansicht von Bundesministerin Ursula von der Leyen „das zermürbende Wechselspiel von Exklusion und Integration beenden“. In einem Interview resümierte sie kürzlich: “Durch ein ausgeklügeltes Netz von Sondereinrichtungen und -programmen haben wir zwar eine gute Förderung behinderter Kinder erreicht, aber zugleich auseinander gebracht, was eigentlich zusammengehört. Inklusion heißt: Gemeinsam von Anfang an.“
Der Start der Inklusion in Brandenburg ist für 2014/15 vorgesehen. Nach und nach soll das Model der Förderschulen dann auslaufen. Die märkischen Bündnisgrünen plädieren für eine noch schnellere Einführung des gemeinsamen Unterrichts.
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(Foto: fotolia)
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Parken nur mit Original-Behindertenausweis
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Für das Abstellen von Fahrzeugen auf einem Behindertenparkplatz reicht es nicht aus, lediglich eine Kopie des Schwerbehindertenausweises hinter die Frontscheibe zu legen. Das entschied vor einigen Monaten ein deutsches Verwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil. Nur das Ausweisoriginal, so hieß es, erfülle „die straßenrechtlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ausweisung“ (Az: Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 504/11). Mit Kopien könne man den auf seinen Namen ausgestellten Sonderausweis zur selben Zeit möglicherweise mehrfach verwenden, sagten die Richter. Im behandelten Präzedenzfall war das Auto des behinderten Fahrers kostenpflichtig abgeschleppt worden.
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Hoher Bekanntheitsgrad im Sanitätsfachhandel
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Ungefähr 95 Prozent der Deutschen zwischen 18 und 80 Jahren kennen ein Sanitätshaus und knapp 68 Prozent haben schon mal eines aufgesucht. Viele von ihnen sind darüber hinaus besonders treue Kunden: 65 Prozent gaben an, immer in das gleiche Fachhandelsgeschäft zu gehen.
Diese Zahlen sind Teil einer Studie des Mannheimer Instituts teleResearch, das im Auftrag des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik ein Gesundheits- und Sanitätsmarkt-Barometer erstellt hat. Die Untersuchungen ergaben weiterhin, dass sich gut 60 Prozent der Bevölkerung für „gesundheitsbewusst“ hält. Diese Menschen geben gezielt Geld für ihre Gesundheit, höhere Leistungsfähigkeit und Fitness aus.
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(Foto: medi)
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Was sind "Mobilitätsgrade"?
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Jeder neue Prothesenanwender wird einem von vier Mobilitätsgraden zugeordnet. In Verbindung mit dem Therapieziel ermöglicht diese Einteilung u. a. die individuelle Auswahl der Prothesenkomponenten.
Beim Mobilitätsgrad 1 wird eine Prothese nur zur Fortbewegung auf ebenen Böden mit geringer Geschwindigkeit genutzt. Gehdauer und -strecke sind stark begrenzt. Beabsichtigt wird vor allem die Wiederherstellung der Stehfähigkeit im Innenbereich.
Beim Mobilitätsgrad 2 rechnet man bereits mit einer Fortbewegung im Außenbereich sowie mit der Überwindung niedriger Hindernisse, z. B. von Bordsteinen, einzelnen Stufen oder unebenen Böden. Es wird von kurzer Gehdauer, und -strecke sowie geringer Geschwindigkeit aus gegangen.
Die Überwindung der meisten Umwelthindernisse mit mittlerer bis hoher Geschwindigkeit setzt man beim Mobilitätsgrad 3 voraus. Der Anwender kann sich in freiem Gelände bewegen. Er ist in der Lage, dort berufliche, therapeutische oder andere Aktivitäten auszuüben, sofern sie die Prothese nicht überdurchschnittlich mechanisch beanspruchen. Gehdauer und Gehstrecke sind im Vergleich mit Unbehinderten nur unwesentlich limitiert.
Über die für den 3. Grad geltenden Standards hinaus können beim Mobilitätsgrad 4 auch hohe Stoßbelastungen, Spannungen und Verformungen bei der Fortbewegung auftreten. Gehdauer und -strecke sind nicht limitiert die Mobilität ist vollständig wiederhergestellt.
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